Patienteninfo

Terminvereinbarung

Bitte ausschließlich telefonisch unter der Nummer: 0664/4640599

Sollte ich nicht erreichbar sein, sprechen Sie gerne auf das Band, ich rufe Sie zurück.

Termineinhaltung – Verhinderung der Termineinhaltung

Ich bitte Sie 5-10 Minuten vor dem vereinbarten Termin zu kommen.
Eine Verschiebung des Termins bei Unpünktlichkeit nach hinten ist durch den nächsten bestellten Patienten nicht möglich.
Sollten Sie zu dem vereinbarten Termin verhindert sein, bitte ich Sie, Ihren Termin mindestens 2 Tage vorher abzusagen, (da er sonst leider verrechnet werden muss.)
Bei Änderungen von Montagsterminen benachrichtigen Sie mich bitte bis Freitag 12.00 Uhr.

Mitzubringen zur Physiotherapie oder Osteopathie:

  • Ärztliche Verordnung
  • Aktuelle und relevante Befunde (Röntgenbilder, MRT oder CT Befunde, Arztbriefe, etc.)
  • Großes Badetuch oder Leintuch
  • Bequeme Kleidung tragen

Mitzubringen zur Podotherapie:

  • Ärztliche Verordnung
  • Aktuelle und relevante Befunde (Röntgenbilder, MRT oder CT Befunde, Arztbriefe, etc.)
  • Großes Badetuch oder Leintuch
  • Bequeme Kleidung tragen
  • kurze Hose – auf jeden Fall Kniefrei
  • Schuhe die Sie häufig tragen im Alltag, Sport und Beruf

Kosten und Rückerstattung

Je nach Verordnung ist in der Regel eine teilweise Kostenrückerstattung von dem jeweiligen Krankenversicherungsträger (gesetzliche Sozialversicherung) möglich.
Eventuell können durch eine private Unfallversicherung (im Falle eines Unfalles), oder durch eine private Krankenversicherung, die restlichen Kosten abgedeckt werden.

Das müssen Sie im Vorfeld mit ihrer privaten Versicherung klären.
Die Rechnung inklusive der Zahlungsbestätigung und der Verordnung senden Sie nach Abschluss an die gesetzliche Sozialversicherung, welche Ihnen dann normalerweise einen Teil der Kosten rückerstattet.

Podotherapie ist eine Privatleistung und wird von einigen österreichischen Kassen nicht übernommen.
Ein Großteil der Therapiezeit bei einem Podotherapie Termin ist allerdings Physiotherapie und somit ist eine Verordnung vom Arzt und für diesen Anteil eine teilweise Kostenrückerstattung ebenso möglich. Ein Teil der Zeit bei diesem Termin (der Anteil der Podotherapie) sowie die Produktion der Sohle wird von einigen gesetzlichen Kassen nicht übernommen.

Falls Sie eine Zusatz- oder Privatversicherung haben, informieren Sie sich, ob hier eine Kostenrückerstattung möglich ist.