Allgemeine Geschäftsbedingungen – Physiotherapie

Worauf Sie vor Behandlungsbeginn achten müssen:

Ärztliche Verordnung, chefärztliche Bewilligung:

Für Ihre Behandlung in meiner Praxis benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Diese Verordnung muss in vielen Fällen (für die Kostenrückerstattung) chefärztlich bewilligt werden.

Eine Ausnahme stellt die Prävention dar. Diese bedarf keiner ärztlichen Verordnung.

Kosten:

Ich bin Wahltherapeutin und habe keinen Kassenvertrag. Die Kosten der Therapie sind bei mir direkt zu begleichen. Nach Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine Gesamtrechnung, welche Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen können um eine teilweise Kostenrückerstattung gemäß Kassentarif zu erhalten.

Nebenwirkungen/Komplikationen:

Unter Beachtung der Kontraindikationen ist Physiotherapie sehr arm an Nebenwirkungen. Trotz dem kann es in Ausnahmen vorkommen, das trotz gewissenhafter Behandlung die nach aktuellem Stand der Wissenschaft entsprechend durchgeführt wird, Komplikationen auftreten. Solche wären zum Beispiel : Hautunverträglichkeit , jucken, Ausschläge (zb. Bei Massage, Tape,…)

Müdigkeit, Herz- Kreislaufregulationsstörungen, Verletzungen der behandelten Strukturen, Auftreten von Hämatomen, Schmerzverstärkung;

Wie sich der Ablauf der Therapie gestaltet:

Befunderhebung:

Eine optimale und fachgerechte Behandlung erfordert einen ausführlichen physiotherapeutischen Befund. Dabei sind auch Ihre Befunde die Sie bereits haben sehr wichtig. Ich bitte Sie daher, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

Behandlung:

Sie erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (MTD-Gesetz).

Gemeinsam werden wir nach der genauen Befunderhebung therapierelevante Punkte besprechen. Dazu zählen: Behandlungsziel, Termine, Maßnahmen der Behandlung, Dauer, Frequenz, Umfang, Kosten,…

Für die Dauer einer Behandlung stehe ich als Therapeut ausschließlich Ihnen zur Verfügung. In fachlichen und organisatorischen Fragen zur Behandlung bin ich ihre Ansprechpartnerin. Physiotherapeutische Behandlungen sind immer individuell.

Alles (Befund und gesetzte Maßnahmen) wird genau dokumentiert und 10 Jahre aufbewahrt. Sie haben auf Anfrage das Recht zur Einsichtnahme.

Mitwirkung bei der Therapie Ihrerseits:

Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass ich genaue Auskunft darüber habe wie ihr Gesundheitszustand ist, welche Medikamente sie einnehmen, welche Behandlungen Sie in Zusammenhang mit ihren Beschwerden schon hatten uvm. Weiters ist es wesentlich, dass Sie Übungen selbstständig durchführen uns sich an Anweisungen halten wie Beispielsweise gewisse Handlungen zu unterlassen.

Verschwiegenheit:

Alle Informationen die ich als Therapeut von Ihnen erhalte, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Therapieende:

Üblicherweise endet eine Behandlung im Einvernehmen zwischen Therapeut und Patient.

Darüber hinaus steht es sowohl Ihnen als auch dem Therapeuten zu, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Die ärztliche Verordnung begrenzt dem Umfang der Therapieeinheiten. Sollten weitere Therapien nötig sein, benötigen Sie eine weitere ärztliche Verordnung.

Kosten der Behandlung:

Das Honorar:

Es richtet sich nach der Behandlungsdauer und der jeweiligen Einzelleistung und eventuell bei der Behandlung benötigtem Material.

Die Kosten der Behandlung werden im Vorfeld mit Ihnen persönlich besprochen.

Bezahlung:

Die Therapieeinheiten sind in Anschluss an eine Therapiesitzung jeweils bar zu bezahlen.

Rechnung und Ansuchen um Rückerstattung:

Nach Beendigung der Therapieserie erhalten Sie eine Gesamtrechnung (Honorarnote).  Gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung (chefärztlich bewilligt) können Sie die original Rechnung zu Ihrem Krankenversicherungsträger schicken um eine teilweise Kostenrückerstattung zu erhalten.

Nichtwahrnehmen eines vereinbarten Termins durch den Patienten:

Absagen:

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, mir dies unverzüglich, spätestens aber 24h vor dem Termin mitzuteilen. Anderenfalls behalte ich mir das Recht vor, diesen Termin, in der Höhe der Kosten welche Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu bezahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Zudem können diese Kosten nicht bei Ihrem Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.